Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch von Veranstaltungen der Gastspieldirektion Otto Hofner GmbH („Konzert Hofner“)
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Besuch von Veranstaltungen, die die Gastspieldirektion Otto Hofner GmbH, Brügelmannstr. 9, 50679 Köln („Konzert Hofner“, „wir“), als Veranstalter durchführt. Dazu gehören insbesondere Karnevalssitzungen wie die Lachende Kölnarena, der Elfte im Elften, die Lachende PÄNZarena und der Lachende DOME sowie Konzerte, zum Beispiel in der Kölner Philharmonie, der Philharmonie Essen und am Tanzbrunnen Köln. Ist auf dem Ticket ein anderer Veranstalter angegeben, gelten diese AGB nicht.
(2) Wir verkaufen Tickets nicht selbst. Unser offizieller Ticketdienstleister ist Eventim (CTS Eventim AG & Co. KGaA) mit seinen Verkaufsplattformen, zum Beispiel eventim.de und KölnTicket, und den angeschlossenen Vorverkaufsstellen. Für einzelne Veranstaltungen können Tickets zusätzlich über die Ticketshops der Spielstätten angeboten werden. Offizielle Verkaufswege sind die auf der Veranstaltungsseite verlinkten Angebote; sie vermitteln den Vertrag mit uns. Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung kommt zwischen dem Käufer des Tickets und uns zustande. Wer ein Ticket wirksam erworben hat („Ticketinhaber“), ist nach Maßgabe dieser AGB zum Besuch berechtigt.
(3) Für den Bestell- und Vermittlungsvorgang, insbesondere Zahlung, Versand sowie Service-, Bearbeitungs- und Versandgebühren, gelten im Verhältnis zum Ticketdienstleister dessen Geschäftsbedingungen. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrags mit uns. Im Verhältnis zu uns gelten ausschließlich diese AGB.
(4) Ergänzend gilt die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte in der bei Ticketkauf geltenden Fassung. Sie ist auf der Website der Spielstätte abrufbar; die Spielstätten sind auf unserer Seite Spielstätten verlinkt. Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor. Das Hausrecht der Spielstätte bleibt unberührt.
(5) „Veranstaltungsseite“ ist die Seite der jeweiligen Veranstaltung auf konzert-hofner.com in der bei Ticketkauf veröffentlichten Fassung. Spätere Änderungen gelten nur, soweit sie den Ticketinhaber begünstigen oder nach diesen AGB zulässig sind.
2. Kein Widerrufsrecht
Tickets für eine Veranstaltung an einem bestimmten Termin sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen. Hierfür besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), auch nicht beim Kauf im Internet oder am Telefon und auch nicht beim Kauf über einen Ticketdienstleister. Jede Bestellung ist nach Bestätigung verbindlich. Rückgabe und Umtausch sind nur in den in diesen AGB genannten Fällen und im Rahmen der gesetzlichen Rechte möglich.
3. Tickets, Zutritt und Einlass
(1) Das Ticket berechtigt zum einmaligen Zutritt zu der darauf genannten Veranstaltung in der gebuchten Kategorie beziehungsweise auf dem gebuchten Platz. Ein Wiedereinlass ist nicht möglich, soweit auf der Veranstaltungsseite nichts anderes angegeben ist.
(2) Jede Person benötigt ein eigenes Ticket, auch Kinder, soweit auf der Veranstaltungsseite nichts anderes angegeben ist, etwa für Kleinkinder ohne eigenen Platz.
(3) Tickets sind sorgfältig aufzubewahren. Barcodes und QR-Codes dürfen nicht veröffentlicht oder an Unbefugte weitergegeben werden. Jeder Code wird beim Einlass nur einmal angenommen; Zutritt erhält, wer das Ticket zuerst vorlegt. Für verlorene, gestohlene oder vervielfältigte Tickets leisten wir keinen Ersatz, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen, einschließlich der Ticketdienstleister, haben den Verlust, den Diebstahl oder die Vervielfältigung zu vertreten. Wird uns oder dem Ticketdienstleister der Verlust eines Tickets rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt und ist eine Sperrung und Neuausstellung möglich, veranlassen wir diese; berechnet werden dürfen hierfür nur die tatsächlich entstehenden Kosten.
(4) Beschädigte oder unleserliche Tickets, deren Echtheit nicht festgestellt werden kann, berechtigen nicht zum Zutritt.
(5) Ermäßigte Tickets gelten nur zusammen mit einem gültigen Nachweis der Ermäßigungsberechtigung, der beim Einlass vorzuzeigen ist. Ohne Nachweis kann der Zutritt verweigert oder gegen Zahlung des Differenzbetrags zum regulären Ticketpreis gewährt werden.
(6) Einlass- und Beginnzeiten stehen auf der Veranstaltungsseite und auf dem Ticket. Wer verspätet kommt, wird aus Rücksicht auf Publikum und Mitwirkende gegebenenfalls erst in einer geeigneten Pause eingelassen. Ein Anspruch auf Erstattung entsteht dadurch nicht, es sei denn, die Verspätung beruht auf Umständen, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, insbesondere auf Verzögerungen beim Einlass.
(7) Aus wichtigem Grund, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen, wegen behördlicher Auflagen oder technischer Aufbauten, dürfen wir einen anderen, mindestens gleichwertigen Platz zuweisen, soweit dies für den Ticketinhaber zumutbar ist. Gemeinsam gebuchte Plätze, insbesondere Tischplätze, weisen wir nach Möglichkeit zusammen zu. Ist ein gleichwertiger Platz nicht verfügbar, erstatten wir die Preisdifferenz zur niedrigeren Kategorie. Ist die Zuweisung unzumutbar, kann der Ticketinhaber das Ticket nach Ziffer 6 Abs. 1 zurückgeben.
(8) Plätze mit eingeschränkter Sicht werden beim Ticketkauf als solche gekennzeichnet. Für so gekennzeichnete Plätze besteht wegen der Sichteinschränkung kein Erstattungsanspruch.
(9) Rollstuhlplätze und Plätze für Begleitpersonen (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) sind über den Ticketdienstleister oder über uns (info@konzert-hofner.com) buchbar. Assistenzhunde haben Zutritt; im Übrigen sind Tiere nicht gestattet.
(10) Wird die Zahlung für ein Ticket rückgängig gemacht, etwa durch Rücklastschrift oder Rückbuchung über das Kreditkartenunternehmen, ist das Ticket ungültig und kann gesperrt werden.
4. Weitergabe und Weiterverkauf
(1) Tickets dürfen privat und gelegentlich an Dritte weitergegeben werden, sofern dafür höchstens der ursprünglich gezahlte Preis einschließlich der beim Kauf angefallenen Gebühren verlangt wird. Die Weitergabe über die offizielle Weiterverkaufsplattform von Eventim (fanSALE) ist zulässig, soweit sie für die Veranstaltung freigeschaltet ist.
(2) Der Ticketinhaber erwirbt das Recht zum Besuch der Veranstaltung nur so, wie es nach diesen AGB besteht; auf dem Ticket wird auf diese AGB hingewiesen. Wer ein Ticket weitergibt, soll den Erwerber auf diese AGB hinweisen. Wir empfehlen, Tickets nur über die offiziellen Verkaufswege nach Ziffer 1 Abs. 2 oder über fanSALE zu erwerben; bei Tickets aus anderen Quellen können wir die Echtheit nicht gewährleisten.
(3) Ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform ist untersagt:
- der gewerbliche oder gewerbsmäßige Weiterverkauf von Tickets,
- das Anbieten oder Verkaufen von Tickets zu einem höheren als dem in Absatz 1 genannten Preis, gleich über welchen Vertriebsweg,
- die Verwendung von Tickets für Werbung, Verlosungen, Gewinnspiele oder als Bestandteil von Reise-, Hotel- oder Hospitality-Paketen.
(4) Bei einem erheblichen Verstoß gegen Absatz 3 dürfen wir das betroffene Ticket sperren und den Zutritt verweigern. Die Interessen eines Erwerbers, der den Verstoß weder kannte noch kennen musste, berücksichtigen wir angemessen; ihm kann insbesondere gegen Vorlage eines Erwerbsnachweises Zutritt gewährt werden. Wird ein Ticket gesperrt, erstatten wir dem Käufer den an uns gezahlten Ticketpreis abzüglich der Kosten, die uns durch den Verstoß nachweislich entstanden sind; dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass solche Kosten nicht oder in geringerer Höhe entstanden sind. Weitergehende Ansprüche gegen den Verursacher bleiben unberührt.
5. Programm und Mitwirkende
(1) Unsere Sitzungen und Veranstaltungen bestehen in der Regel aus vielen einzelnen Programmpunkten. Das angekündigte Programm, also Mitwirkende, Reihenfolge, Auftrittszeiten und Auftrittslängen, beruht auf unserer Planung. Wir dürfen einzelne Mitwirkende oder Programmpunkte austauschen, die Reihenfolge ändern oder Auftrittslängen anpassen, wenn dies aus Gründen erforderlich wird, die wir nicht zu vertreten haben (zum Beispiel Erkrankung, Ausfall von Anreise oder Technik, behördliche Auflagen), oder durch eine Fernseh- oder Radioaufzeichnung bedingt ist. Voraussetzung ist, dass die Änderung für den Ticketinhaber zumutbar ist, der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und sich die angekündigte Gesamtdauer des Programms nicht wesentlich verkürzt. Solche Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets.
(2) Bei Veranstaltungen mit mehreren Terminen, zum Beispiel der Lachenden Kölnarena, kann das Programm von Termin zu Termin verschieden sein. Maßgeblich ist das für den jeweiligen Termin veröffentlichte Programm.
(3) Entfällt ein Mitwirkender, der in der Ankündigung des konkreten Termins als Hauptattraktion herausgestellt wurde, oder ändert sich der Charakter der Veranstaltung wesentlich, kann der Ticketinhaber das Ticket zurückgeben. Wir informieren darüber unverzüglich auf unserer Website und, soweit uns Kontaktdaten über den Ticketdienstleister vorliegen, per E-Mail. Die Rückgabe ist bis zum Beginn der Veranstaltung möglich. Wird die Änderung erst danach bekannt, kann der Ticketinhaber das Ticket innerhalb von zwei Wochen nach der Veranstaltung zurückgeben, wenn er die Veranstaltung spätestens beim Bekanntwerden der Änderung verlassen hat. Die Erstattung richtet sich nach Ziffer 6 Abs. 1 und 7.
6. Absage, Verlegung, Unterbrechung und Abbruch
(1) Absage. Wird eine Veranstaltung abgesagt und nicht verlegt, erstatten wir den Ticketpreis einschließlich der im Ticketpreis enthaltenen Vorverkaufsgebühr unverzüglich in Geld. Ob gesondert berechnete Service-, Bearbeitungs- und Versandgebühren vom Ticketdienstleister erstattet werden, richtet sich nach dessen Bedingungen. Haben wir die Absage zu vertreten, ersetzen wir diese Gebühren und weitere Schäden nach Maßgabe der Ziffer 10.
(2) Verlegung auf einen anderen Tag. Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Tag verlegt, informieren wir unverzüglich über den Ersatztermin und das Rückgaberecht auf unserer Website und, soweit möglich, über den Ticketdienstleister per E-Mail. Die Tickets gelten für den Ersatztermin, wenn der Ticketinhaber sie nicht innerhalb von vier Wochen nach dieser Information, spätestens bis zum Tag vor dem Ersatztermin, zurückgibt; darauf weisen wir in der Information ausdrücklich hin. Steht drei Monate nach dem ursprünglichen Termin noch kein Ersatztermin fest, kann der Ticketinhaber das Ticket jederzeit zurückgeben. Die Erstattung richtet sich nach Absatz 1.
(3) Änderung von Beginnzeit oder Spielstätte. Eine Verschiebung der Beginnzeit am selben Tag um bis zu 60 Minuten nach hinten oder um bis zu 30 Minuten nach vorn, die spätestens sieben Tage vorher bekannt gegeben wird, berechtigt nicht zur Rückgabe. Bei weitergehenden Verschiebungen und bei einer Verlegung in eine andere Spielstätte bleibt das Ticket gültig; der Ticketinhaber kann es jedoch bis zum Tag vor der Veranstaltung nach Absatz 1 zurückgeben. Bei einer Verlegung in eine andere Spielstätte weisen wir einen Platz mindestens gleicher Kategorie zu; ist das nicht möglich, erstatten wir die Preisdifferenz.
(4) Behördliche Auflagen. Erfordern behördliche Auflagen eine Verringerung der Besucherzahl, dürfen wir die Veranstaltung für einen Teil der Ticketinhaber absagen. Die Auswahl erfolgt nach sachlichen Kriterien, etwa der Reihenfolge des Ticketkaufs. Für betroffene Tickets gilt Absatz 1. Die Einhaltung behördlich angeordneter Schutzmaßnahmen ist Voraussetzung für den Zutritt.
(5) Unterbrechung und Witterung. Veranstaltungen unter freiem Himmel finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Gefahrenlagen, insbesondere bei Gewitter oder Sturm, kann eine Veranstaltung unterbrochen und das Gelände geräumt werden; den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wird die Veranstaltung fortgesetzt, liegt kein Abbruch vor. Aus Gründen des Lärmschutzes kann eine Veranstaltung zu einer behördlich festgelegten Uhrzeit enden. Ziffer 5 bleibt unberührt.
(6) Abbruch. Muss eine begonnene Veranstaltung aus Gründen abgebrochen werden, die wir nicht zu vertreten haben (zum Beispiel Unwetter, behördliche Anordnung, Gefahrenlage oder erhebliche Störungen durch Besucher), erstatten wir den Ticketpreis nach Absatz 1 vollständig, wenn bis zum Abbruch weniger als die Hälfte der auf der Veranstaltungsseite angegebenen Programmdauer stattgefunden hat oder ein nach Ziffer 5 Abs. 3 herausgestellter Programmpunkt noch nicht stattgefunden hat. Andernfalls besteht kein Erstattungsanspruch. Ansprüche bei einem Abbruch, den wir zu vertreten haben, richten sich nach Ziffer 10.
(7) Abwicklung. Rückgabe und Erstattung erfolgen über die Stelle, bei der das Ticket gekauft wurde, gegen Rückgabe des Tickets oder, bei elektronischen Tickets, gegen dessen Stornierung. Bei online gekauften Tickets erfolgt die Erstattung nach Möglichkeit automatisch auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Über den Ablauf informieren wir auf unserer Website. Der Anspruch gegen uns bleibt davon unberührt.
(8) Information. Über Absagen, Verlegungen und wesentliche Änderungen informieren wir auf unserer Website und, soweit der Ticketdienstleister uns die Kontaktdaten zu diesem Zweck übermittelt, per E-Mail. Wer sein Ticket von einem Dritten erworben hat, sollte sich vor der Veranstaltung auf unserer Website informieren.
(9) Weitergehende Ansprüche, etwa auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 10.
7. Sicherheit und Verhalten
(1) Den Anweisungen des Ordnungs-, Sicherheits- und Sanitätspersonals sowie von Polizei und Feuerwehr ist Folge zu leisten. Zur Sicherheit aller finden Taschen- und Personenkontrollen statt.
(2) Was mitgebracht werden darf, regeln die Hausordnung der Spielstätte und die Veranstaltungsseite. Bei Veranstaltungen mit Selbstverpflegung, etwa den Lachenden Sitzungen, dürfen Speisen und Getränke in haushaltsüblichen Mengen und in dem auf der Veranstaltungsseite beschriebenen Umfang mitgebracht werden. Nicht gestattet sind Glasbehältnisse, Grills, Gaskocher, offenes Feuer und eigenes Mobiliar. Der Ticketinhaber ist für mitgebrachte Speisen und Getränke selbst verantwortlich und entsorgt Abfälle in den bereitgestellten Behältern. Unzulässige Gegenstände werden nicht aufbewahrt.
(3) Kostüme sind ausdrücklich erwünscht. Nicht erlaubt sind Gegenstände, die als Waffe eingesetzt oder mit echten Waffen verwechselt werden können (zum Beispiel Spielzeugpistolen, Schwerter oder Säbel), Pyrotechnik sowie Kostüme, Symbole oder Aufschriften mit verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen oder anderweitig diskriminierenden Inhalten. Masken und Schminke dürfen eine Identifizierung bei der Einlasskontrolle nicht verhindern.
(4) Rettungswege und Gänge sind freizuhalten. Das Besteigen von Tischen, Stühlen und Brüstungen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
(5) Wer andere Besucher, Mitwirkende oder Mitarbeitende belästigt, bedroht oder gefährdet, den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört, durch Alkohol oder andere berauschende Mittel offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, sich sicher zu verhalten, die Einlasskontrolle verweigert oder trotz Abmahnung in erheblicher Weise gegen diese AGB verstößt, kann vom Einlass ausgeschlossen oder der Spielstätte verwiesen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen bedarf es keiner Abmahnung. Hat der Ticketinhaber den Ausschluss zu vertreten, behalten wir den Anspruch auf den Ticketpreis; wir lassen uns jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen. Dem Ticketinhaber bleibt der Nachweis gestattet, dass solche in höherem Umfang erspart wurden. Begleitete Minderjährige sind von der aufsichtsführenden Person mitzunehmen.
(6) Bei schwerwiegenden Verstößen können wir ein Hausverbot für unsere Veranstaltungen für bis zu zwei Jahre aussprechen. Für Tickets, die trotz Hausverbots erworben werden, gilt Ziffer 4 Abs. 4 entsprechend.
(7) Wer sich belästigt oder unwohl fühlt oder Hilfe braucht, kann sich jederzeit an das Personal vor Ort wenden.
8. Kinder und Jugendliche
(1) Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bleiben unberührt. Unabhängig davon gilt für unsere Karnevalssitzungen als Teil dieser Veranstaltungsbedingungen: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer volljährigen erziehungsbeauftragten Person Zutritt. Jugendliche ab 16 Jahren haben auch ohne Begleitung Zutritt. Die Erziehungsbeauftragung ist auf Verlangen durch eine schriftliche Erklärung der personensorgeberechtigten Person mit Kopie ihres Ausweises nachzuweisen. Die Begleitperson muss sich während der Veranstaltung in unmittelbarer Nähe aufhalten.
(2) Für Konzerte und Familienveranstaltungen wie die Lachende PÄNZarena gelten die auf der Veranstaltungsseite angegebenen Altersregeln. Wer aufgrund einer Altersregel keinen Zutritt erhält, die beim Ticketkauf nicht erkennbar war, erhält den Ticketpreis erstattet.
(3) Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei der Begleitperson.
(4) Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche nur im Rahmen des § 9 Jugendschutzgesetz abgegeben und von ihnen nur in diesem Rahmen verzehrt werden. Das gilt auch für mitgebrachte Getränke. Branntweinhaltige Getränke sind für Personen unter 18 Jahren ausnahmslos untersagt. Begleitpersonen dürfen Minderjährigen keinen Alkohol entgegen diesen Vorschriften überlassen. Ein Altersnachweis kann verlangt werden. Für Rauchen und E-Zigaretten gilt die Hausordnung der Spielstätte; der Konsum von Cannabis ist in der Spielstätte untersagt.
9. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
(1) Fotos mit dem Smartphone für den rein privaten Gebrauch sind erlaubt, soweit auf der Veranstaltungsseite oder vor Ort nichts anderes angekündigt ist. Aus Rücksicht auf die Urheber- und Leistungsschutzrechte der Mitwirkenden sind Ton- und Videoaufnahmen ganzer Auftritte, Live-Übertragungen ins Internet, professionelle Kameratechnik und Drohnen nicht gestattet.
(2) Wir und von uns beauftragte Dritte, zum Beispiel Fernseh- und Radiosender oder Fotografen, fertigen bei unseren Veranstaltungen Foto-, Film- und Tonaufnahmen an, auch für Sendungen und für unsere Öffentlichkeitsarbeit. Dabei können Besucher als Teil des Publikums erkennbar sein. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Dokumentation und Verbreitung der Veranstaltung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) beziehungsweise für Rundfunkanstalten die für journalistische Zwecke geltenden Vorschriften. Nahaufnahmen, die einzelne Besucher gezielt herausstellen, Interviews und die Einbeziehung von Besuchern in das Bühnenprogramm erfolgen nur mit deren Einwilligung, bei Minderjährigen mit Einwilligung der Sorgeberechtigten. Auf Aufnahmen weisen wir an den Eingängen hin. Besucher können der Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO widersprechen; auf Wunsch weisen wir nach Möglichkeit einen Platz außerhalb der Kamerabereiche zu. Näheres steht in unserer Datenschutzerklärung.
(3) Bei aufgezeichneten Veranstaltungen kann es aufzeichnungsbedingt zu Unterbrechungen, Wiederholungen einzelner Programmteile, Umbaupausen und zu Sichteinschränkungen durch Kameras, Kräne und Technik kommen. Darauf weisen wir auf der Veranstaltungsseite hin. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur, wenn die Sichteinschränkung erheblich ist und beim Ticketkauf nicht erkennbar war.
10. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketinhaber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Diese Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
(4) Bei Veranstaltungen können hohe Lautstärken, Licht- und Stroboskopeffekte, Nebel und Konfetti eingesetzt werden. Wir empfehlen Gehörschutz, besonders für Kinder. Personen mit Lichtempfindlichkeit, etwa bei Epilepsie, weisen wir auf Stroboskopeffekte hin. Für Garderobe und Fundsachen ist die jeweilige Spielstätte zuständig. Diese Hinweise schränken unsere Haftung nach den Absätzen 1 bis 3 nicht ein.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach unserer Datenschutzerklärung. Für die beim Ticketkauf angegebenen Daten ist zusätzlich der jeweilige Ticketdienstleister verantwortlich.
12. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Bei Fragen und Beschwerden erreichen Sie uns unter info@konzert-hofner.com.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Maßgeblich ist die Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs gilt.
